
KI-Kennzeichnung seit August: Was Ihre Website markieren muss
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, dem AI Act. Seitdem landen bei vielen Betrieben E-Mails mit Betreffzeilen wie "Bis zu 15 Millionen Euro Strafe – ist Ihre Website betroffen?". Die Wahrheit liegt irgendwo zwischen Panik und Achselzucken. Dieser Artikel ordnet ein, was für eine typische Website eines kleinen Betriebs wirklich zählt.
Wichtig vorweg: Das ist eine praktische Einordnung, keine Rechtsberatung. In Grenzfällen fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
Was seit 2. August gilt
Artikel 50 regelt vier Dinge. Erstens: Wer mit einem KI-System spricht, etwa einem Chatbot, muss das erkennen können, außer es ist ohnehin offensichtlich. Zweitens: Anbieter von KI-Generatoren müssen erzeugte Bilder, Videos, Audio und Texte technisch kennzeichnen, etwa über Metadaten. Drittens: Wer Deepfakes veröffentlicht, muss sie als künstlich erzeugt offenlegen. Viertens: KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, müssen gekennzeichnet werden, außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.
Das im Juli 2026 beschlossene "Digital Omnibus"-Paket hat vor allem Fristen für Hochrisiko-KI verschoben. An diesen Transparenzpflichten hat es nichts geändert. Einzige Erleichterung: Generatoren, die schon vor August auf dem Markt waren, haben für die technische Kennzeichnung bis 2. Dezember 2026 Zeit. Das betrifft die Hersteller der Tools, nicht Ihre Website.
Chatbot auf der Website: ja, kennzeichnen
Wenn auf Ihrer Website ein KI-Assistent Fragen beantwortet oder Termine entgegennimmt, muss klar sein, dass hier eine Maschine antwortet. Ein Satz zu Beginn genügt: "Ich bin ein KI-Assistent von Salon X. Für eine persönliche Antwort schreiben Sie uns gerne direkt." Das kostet nichts und schafft nebenbei Vertrauen.
Gute Chatbot-Anbieter bauen das inzwischen standardmäßig ein. Prüfen Sie trotzdem, was Ihr Bot im ersten Satz sagt – verantwortlich gegenüber Ihren Kunden sind am Ende Sie.
KI-Bilder: Hier wird es heikel
Ein abstrakter Hintergrund oder eine offensichtliche Illustration aus einem Bildgenerator löst für Sie als Websitebetreiber keine Kennzeichnungspflicht aus. Anders sieht es bei realistischen Bildern aus, die echte Orte, Personen oder Dinge zeigen und echt wirken: das "Foto" Ihres Lokals, Ihr "Team", ein Gericht, das so nie auf einem Teller lag.
Der AI Act definiert einen Deepfake als künstlich erzeugten Inhalt, der existierenden Personen, Orten oder Gegenständen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Ein KI-generiertes "Foto" Ihres eigenen Gastgartens kann genau darunter fallen. Dazu kommt das Wettbewerbsrecht: Wer mit Bildern wirbt, die die Wirklichkeit schöner zeigen, als sie ist, riskiert eine Abmahnung wegen Irreführung.
Unsere Empfehlung: Für alles, was Kunden später in echt sehen – Räume, Team, Produkte, Speisen – echte Fotos. KI-Bilder nur für Stimmung und Illustration, und im Zweifel mit einem kurzen Hinweis "KI-generiert" in der Bildunterschrift.
KI-Texte: meist entspannt
Leistungsbeschreibungen, Über-uns-Texte und Blogartikel, die mit KI-Hilfe entstanden sind, aber von Ihnen geprüft und verantwortet werden, brauchen in der Regel keinen Hinweis. Die Kennzeichnungspflicht für Texte zielt auf Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen und ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht werden. Marketingtexte für Ihren Friseursalon fallen kaum darunter.
Der eigentliche Grund, KI-Texte zu prüfen, ist ohnehin ein anderer: Erfundene Preise, falsche Öffnungszeiten oder Leistungen, die Sie gar nicht anbieten, schaden Ihnen viel früher als jede Behörde.
Strafen – und warum Panik trotzdem falsch ist
Ja, der AI Act sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Das ist der Rahmen für Konzerne, nicht der Tarif für ein Café ohne Chatbot-Hinweis. Für kleine Betriebe liegt das realistische Risiko woanders: in Abmahnungen durch Mitbewerber und im Vertrauensverlust, wenn Gäste merken, dass die Fotos nicht stimmen.
In Österreich informiert die KI-Servicestelle der RTR kostenlos über die neuen Pflichten. Wer Ihnen für die "AI-Act-Compliance" einer einfachen Website ein teures Paket verkaufen will, sollte genau erklären können, welcher der vier Punkte oben Sie überhaupt betrifft.
Checkliste in zehn Minuten
1. Gibt es auf Ihrer Website einen Chatbot? Dann muss sein erster Satz sagen, dass er eine KI ist. 2. Zeigen realistische KI-Bilder Ihre Räume, Ihr Team oder Ihre Produkte? Dann ersetzen Sie sie durch echte Fotos oder kennzeichnen Sie sie. 3. Veröffentlichen Sie KI-Texte ungeprüft? Dann lesen Sie sie ab jetzt vor dem Veröffentlichen. 4. Stimmen alle Fakten, die eine KI geschrieben hat, mit der Wirklichkeit überein?
Wenn Sie möchten, sehen wir uns Ihre Website kostenlos an und sagen Ihnen in einem kurzen Video, ob einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.